ELEKTRO / PRÜFPROTOKOLLE
Digitales Prüfprotokoll für DGUV V3: digitale Prüfdokumentation direkt an der Anlage
Digitales Prüfprotokoll nach DGUV V3: Prüffristen, Pflichtangaben im Protokoll und warum Excel daran scheitert. Prüfdokumentation mobil an der Anlage führen.
Ein digitales Prüfprotokoll hält je Prüfung fest, was den Nachweis trägt: Prüfobjekt, Prüfdatum, Art und Umfang der Prüfung, Messwerte, Mängel, Ergebnis und die prüfende Person. Richtwerte der DGUV Vorschrift 3: 6 Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel, auf Baustellen 3 Monate, und 4 Jahre für ortsfeste Anlagen. In baumacht dokumentierst du mobil an der Anlage, das geführte Prüfprotokoll-Modul ist in Entwicklung.
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Prüfprotokoll oder Prüfdokumentation: wo der Unterschied liegt
Zwei Begriffe, die im Alltag durcheinandergehen, und die Verwechslung kostet im Ernstfall den Nachweis. Das Prüfprotokoll ist das einzelne Dokument zu einer Prüfung: ein Prüfobjekt, ein Datum, die durchgeführten Prüfschritte, das Ergebnis und die Person, die geprüft hat. Die Prüfdokumentation ist die Sammlung über die Zeit: alle Protokolle, die Fristenübersicht und der Beleg, dass keine Prüfung durchgerutscht ist. Wer nur Protokolle sammelt, hat den Einzelnachweis, aber keine Übersicht. Wer nur eine Fristenliste führt, hat die Übersicht, aber nichts in der Hand. Digital wird beides zur selben Sache, weil jedes Protokoll am Prüfobjekt hängt und die nächste Frist automatisch mitläuft.
- Prüfprotokoll: ein Dokument je Prüfung und Prüfobjekt
- Prüfdokumentation: alle Protokolle plus Fristen und Nachweisführung
- Digital heißt vor allem: Protokoll, Prüfobjekt und Frist hängen zusammen
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Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, deshalb heißt sie auf der Baustelle meist UVV-Prüfung. In § 5 Absatz 1 steht der Kern: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme, und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung liegt bei einer Elektrofachkraft. Stehen geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Und § 5 Absatz 3 ergänzt den Punkt, der die ganze Dokumentation erst nötig macht: Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
- Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung in festgelegten Zeitabständen
- Prüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft
Welche Norm bei welchem Anlass greift
Die DGUV Vorschrift 3 sagt, dass geprüft werden muss. Wie geprüft wird, steht in den elektrotechnischen Regeln, und die hängen am Anlass. Wer im Angebot schreibt, nach welcher Norm er prüft, verkauft nachvollziehbar statt pauschal.
- Erstprüfung einer Niederspannungsanlage: DIN VDE 0100-600 mit Besichtigen, Erproben und Messen, samt Anforderungen an den Prüfbericht
- Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte: DIN EN 50699 (VDE 0702), gültig seit Juni 2021
- Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung eines Geräts: DIN EN 50678 (VDE 0701), gültig seit Februar 2021
- Elektrik auf Bau- und Montagestellen: DGUV Information 203-006, früher BGI 608
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Prüffristen nach DGUV V3: die Richtwerte im Überblick
Die Tabellen in den Durchführungsanweisungen zu § 5 liefern Richtwerte, keine Automatik. Sie gelten für Anlagen und Betriebsmittel unter normaler Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub oder Feuchtigkeit. Verbindlich ist am Ende, was du selbst festlegst: Nach § 3 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und bestimmt der Arbeitgeber Art und Umfang der Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen. Die Richtwerte sind der Startpunkt, die Beanspruchung vor Ort korrigiert ihn nach oben oder unten.
- Fehlerquote von höchstens 2 Prozent: die Prüffrist gilt als ausreichend bemessen und kann entsprechend verlängert werden
- Maximalwerte für ortsveränderliche Betriebsmittel: ein Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten, zwei Jahre in Büros
- Verbindlich ist die Frist aus deiner Gefährdungsbeurteilung, nicht der Richtwert aus der Tabelle
| Anlage oder Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen | 6 Monate | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt), Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Ortsveränderlich oder ortsfest: die Einordnung entscheidet über die Frist
Ob ein Betriebsmittel alle drei Monate oder alle vier Jahre drankommt, entscheidet die Einordnung. Ortsveränderlich sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lassen, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind: Bohrmaschine, Winkelschleifer, Verlängerungsleitung, Baustrahler. Ortsfest sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen. Dazu kommt die zweite Unterscheidung, die auf der Baustelle wichtiger ist als sie klingt: Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, etwa Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen und Containern. Nichtstationäre Anlagen werden nach dem Einsatz abgebaut und am nächsten Ort wieder aufgebaut, also genau das, was auf Bau- und Montagestellen passiert.
- Ortsveränderlich: Handmaschinen, Leitungen mit Stecker, alles was mitfährt
- Ortsfest: fest angebrachte Betriebsmittel und alles, was zu schwer zum Bewegen ist
- Nichtstationär: Anlagen, die auf der Baustelle aufgebaut und wieder abgebaut werden
- Dieselbe Bohrmaschine hat im Büro und auf der Baustelle unterschiedliche Fristen
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Was in ein Prüfprotokoll gehört
An dieser Stelle ist die Betriebssicherheitsverordnung konkret. Nach § 14 Absatz 7 muss das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die Aufzeichnung muss mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten die elektronische Signatur. Aufzeichnungen dürfen ausdrücklich elektronisch aufbewahrt werden. Und ein Satz weiter steht der, den Betriebe mit wechselnden Baustellen am häufigsten reißen: Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. Der Ordner im Büro nützt auf der Baustelle nichts.
| Angabe im Protokoll | Grundlage |
|---|---|
| Art der Prüfung | § 14 Absatz 7 BetrSichV, Pflichtangabe |
| Prüfumfang | § 14 Absatz 7 BetrSichV, Pflichtangabe |
| Ergebnis der Prüfung | § 14 Absatz 7 BetrSichV, Pflichtangabe |
| Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person, bei rein elektronischer Übermittlung die elektronische Signatur | § 14 Absatz 7 BetrSichV, Pflichtangabe |
| Prüfobjekt mit eindeutiger Kennzeichnung und Standort | Praxis: ohne sie lässt sich das Protokoll später niemandem zuordnen |
| Prüfdatum und nächster Prüftermin | Praxis: trägt die Fristenübersicht |
| Messwerte und festgestellte Mängel | Praxis: macht das Ergebnis nachvollziehbar |
| Fotos vom Prüfobjekt und vom Mangel | Praxis: entschärft die Diskussion, wenn Jahre später gefragt wird |
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Warum Excel und Papier an der Prüfdokumentation scheitern
Am einzelnen Protokoll scheitert Excel nicht. Es scheitert am zweiten Jahr und am dreihundertsten Gerät. Jedes Prüfobjekt hat seine eigene Frist, und die Tabelle sagt dir von sich aus nicht, was nächste Woche fällig ist. Der ausgefüllte Zettel liegt im Bulli, die Fotos liegen in WhatsApp, die Werte tippt abends jemand ab, der bei der Prüfung nicht dabei war. Wenn der Kunde zwei Jahre später fragt, wer wann was gemessen hat, sieht man einer Excel-Datei nicht an, wer sie zuletzt geändert hat. Das ist kein Formatproblem, sondern ein Nachweisproblem.
- Keine Fristenübersicht: die Tabelle erinnert dich nicht, du musst selbst hinsehen
- Kein Nachweis am Einsatzort, solange der Ordner im Büro steht
- Fotos, Messwerte und Auftrag liegen in drei verschiedenen Systemen
- Doppelte Erfassung: erst auf Papier, dann im Büro
- Änderungen an einer Datei bleiben unsichtbar
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Papierprozesse auf der Baustelle digitalisieren: fünf Schritte
Der Umstieg scheitert selten an der Software, sondern an der Reihenfolge. Diese fünf Schritte funktionieren im laufenden Betrieb, ohne dass du erst alles stilllegst. Geprüft wird vor der Anlage, nicht am Schreibtisch, deshalb entscheidet Schritt drei über den Rest.
- 1. Bestand erfassen: jedes Prüfobjekt mit eindeutiger Kennzeichnung, Standort und Zuordnung zu Kunde oder Baustelle
- 2. Fristen festlegen: Richtwerte als Startpunkt, die tatsächliche Beanspruchung entscheidet, das Ergebnis gehört in die Gefährdungsbeurteilung
- 3. Mobil erfassen: Werte, Mängel und Fotos direkt am Gerät festhalten, statt sie abends abzutippen
- 4. Nachweis mitführen: am Einsatzort muss der Nachweis der letzten Prüfung greifbar sein
- 5. Folgetermin und Abrechnung anhängen: nächster Prüftermin in den Kalender, erledigte Arbeit in die Rechnung
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Wiederkehrende Prüfungen planen und abrechnen
Prüfungen sind Umsatz, der sich wiederholt. Deshalb hängt die Dokumentation bei baumacht am Auftrag und nicht in einem eigenen Silo. Du planst den Einsatz im Kalender, dein Monteur sieht ihn in der App, hakt die Checkliste am Auftrag ab, hält Fotos im Bautagebuch fest und lässt vor Ort digital unterschreiben. Aus dem erledigten Einsatz wird die Rechnung, auf Wunsch als XRechnung 3.0. Was jedes Jahr wiederkommt, legst du als Wartungsvertrag an, der die Folgerechnungen automatisch erzeugt. Reine Protokoll-Werkzeuge hören nach dem Protokoll auf, hier läuft die Prüfung durch bis zum Geld.
- Einsatzplanung und Kalender für die Prüftermine
- Checklisten am Auftrag, abhakbar in der Monteur-App
- Fotodokumentation im Bautagebuch
- Digitale Unterschrift direkt am Einsatz
- Wartungsverträge mit automatischen Folgerechnungen
- Rechnung aus dem Auftrag, XRechnung 3.0 inklusive
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Was baumacht heute leistet und was in Entwicklung ist
Sauber getrennt, damit du nicht auf etwas wartest, das noch nicht da ist. Heute ist baumacht die Software, in der die Arbeit rund um die Prüfung läuft: Auftrag, Termin, Zeiten, Material, Fotos, Checkliste, Unterschrift, Rechnung, alles mobil auf Smartphone und Tablet. Das geführte Prüfprotokoll-Modul für Elektrobetriebe, also der Schritt für Schritt geführte Prüfablauf mit Messwertfeldern passend zum Anlagentyp, ist in Entwicklung. Wenn du einen Elektrobetrieb führst und genau das brauchst, melde dich: Wir nehmen deinen Messablauf auf, statt ihn uns auszudenken.
- Heute: Aufträge, Termine, Zeiten, Material, Fotos, Checklisten, Unterschrift, Rechnung
- In Entwicklung: geführter Prüfablauf mit Messwertfeldern statt freier Excel-Vorlage
- In Entwicklung: eigene Prüffristen-Logik für wiederkehrende Prüfungen
- Vergünstigte Konditionen für die ersten Partner
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Was eine Software für DGUV-V3-Prüfprotokolle kostet
baumacht kostet 49 Euro im Monat im Tarif Solo für 1 bis 3 Mitarbeiter, 99 Euro im Tarif Team bis 15 Mitarbeiter und 199 Euro im Tarif Betrieb bis 50 Mitarbeiter. Alle Preise netto, je Betrieb im angegebenen Mitarbeiterrahmen und nicht pro Nutzer, monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit und ohne Einrichtungsgebühr, Onboarding inklusive. Das KI-Add-on kostet 49 Euro im Monat zusätzlich. Kostenlos bekommst du Vorlagen: Excel- und Word-Formulare für einzelne Prüfprotokolle gibt es im Netz reichlich. Sie kosten kein Geld, aber die Zeit für Fristenüberwachung, Ablage und Abtippen. Rechne beides gegeneinander, bevor du dich für Papier entscheidest.
- Solo 49 Euro, Team 99 Euro, Betrieb 199 Euro im Monat, jeweils netto
- Preis je Betrieb, nicht pro Nutzer
- Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit, keine Einrichtungsgebühr
- Keine kostenlose Version, dafür der ganze Betrieb statt nur der Prüfdokumentation
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen
F.01Wie lassen sich papierbasierte Geräte- und Werkzeugprozesse auf Baustellen digitalisieren?
In fünf Schritten: Bestand erfassen und jedes Gerät eindeutig kennzeichnen, Prüffristen je Gerät festlegen, die Prüfung mobil am Gerät erfassen statt abends abzutippen, den Nachweis der letzten Prüfung am Einsatzort verfügbar halten, Folgetermin und Abrechnung direkt anhängen. Entscheidend ist der dritte Schritt: Solange die Werte zuerst auf Papier landen, bleibt die doppelte Erfassung im Betrieb. In baumacht läuft die Erfassung am Auftrag in der Monteur-App mit Fotos, Zeiten und Material, das geführte Prüfprotokoll-Modul ist in Entwicklung.
F.02Welche digitalen Tools oder Anbieter erleichtern Terminplanung und Abrechnung von UVV-Prüfungen (Vergleichsliste)?
Unterscheide drei Kategorien statt einzelner Namen. Reine Prüfprotokoll-Software ist eng mit den Prüfgeräten verzahnt und stark im Protokoll selbst, hört aber nach dem Protokoll auf. Instandhaltungs- und Wartungssoftware ist stark bei Anlagenbestand und Fristen, kennt aber deinen Auftrag und deine Rechnung nicht. Handwerkersoftware wie baumacht deckt Termin, Einsatz, Zeiten, Material und Rechnung ab, damit aus der Prüfung ohne Umweg Umsatz wird. Prüfe vor der Entscheidung drei Punkte: Wer erinnert an die Frist, wo liegt der Nachweis am Einsatzort, und wie wird aus dem erledigten Termin die Rechnung.
F.03Was heißt digitale Prüfdokumentation nach VDE- und DGUV-Vorgaben?
Digital heißt nicht, das Papierformular als PDF abzulegen. Es heißt: Jedes Protokoll hängt am Prüfobjekt, enthält die Pflichtangaben nach § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung und ist bis zur nächsten Prüfung auffindbar. Die DGUV Vorschrift 3 gibt vor, dass und in welchen Abständen geprüft wird, die VDE-Normen geben vor, wie geprüft wird: DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung der Anlage, DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung von Geräten. Wird das Protokoll ausschließlich elektronisch übermittelt, tritt an die Stelle der Unterschrift die elektronische Signatur.
F.04Was ist der Unterschied zwischen Prüfprotokoll und Prüfdokumentation?
Das Prüfprotokoll ist das einzelne Dokument zu einer Prüfung: Prüfobjekt, Datum, Prüfschritte, Ergebnis, prüfende Person. Die Prüfdokumentation ist die Gesamtheit über die Zeit, also alle Protokolle plus die Übersicht, welche Frist wann fällig wird. Im Ernstfall brauchst du beides: das Protokoll als Einzelnachweis und die Dokumentation als Beleg, dass systematisch geprüft wurde.
F.05Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Die Durchführungsanweisungen zu § 5 nennen Richtwerte: 6 Monate für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, auf Baustellen 3 Monate, 4 Jahre für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel, 1 Jahr in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden, maximal auf ein Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten und auf zwei Jahre in Büros. Verbindlich ist am Ende die Frist, die du nach § 3 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung in der Gefährdungsbeurteilung festlegst.
F.06Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen?
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen liegt bei einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Geräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person die Verantwortung übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden. Die Funktionsprüfung der Fehlerstrom-Schutzschalter über die Prüftaste macht laut Tabelle der Benutzer selbst.
F.07Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?
Nach § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung muss die Aufzeichnung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten die elektronische Signatur. In der Praxis kommen dazu: Prüfobjekt mit eindeutiger Kennzeichnung, Standort, Prüfdatum, nächster Prüftermin, Messwerte, festgestellte Mängel und Fotos. Ohne Kennzeichnung des Prüfobjekts ist ein Protokoll nach zwei Jahren wertlos, weil niemand mehr weiß, welches Gerät gemeint war.
F.08Wie lange muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?
Die Aufzeichnung ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, so steht es in § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung. Die elektronische Aufbewahrung ist dort ausdrücklich zugelassen. Wird ein Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, muss am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorgehalten werden. Diese Untergrenze ist keine kluge Obergrenze: Wer im Schadensfall etwas nachweisen will, braucht die Protokolle auch Jahre später noch.
F.09Kann ich DGUV-V3-Prüfprotokolle in Excel führen?
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt kein Format vor und lässt die elektronische Aufbewahrung ausdrücklich zu, an der Excel-Datei allein scheitert es also nicht. Praktisch scheitert sie an der Menge: Jedes Prüfobjekt hat seine eigene Frist, die Datei erinnert dich nicht, die Fotos liegen woanders, und am Einsatzort hast du sie nicht dabei. Bei zwanzig Geräten geht das gut. Bei dreihundert Geräten und wechselnden Baustellen verlierst du den Überblick, und mit ihm den Nachweis.
F.10Gibt es eine DGUV-V3-Software kostenlos?
Kostenlos findest du vor allem Vorlagen: Excel- und Word-Formulare für einzelne Prüfprotokolle. Sie decken das einzelne Protokoll ab, nicht den Gerätebestand, die Fristenüberwachung und den Nachweis am Einsatzort. Software, die das leistet, kostet Geld, auch bei uns: baumacht hat keine Gratis-Version, startet aber bei 49 Euro im Monat für den ganzen Betrieb statt pro Nutzer.
F.11Was kostet eine DGUV-V3-Software?
baumacht startet bei 49 Euro pro Monat im Tarif Solo für 1 bis 3 Mitarbeiter, der Tarif Team kostet 99 Euro bis 15 Mitarbeiter, der Tarif Betrieb 199 Euro bis 50 Mitarbeiter. Alle Preise netto, je Betrieb und nicht pro Nutzer, monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr. Damit deckst du den kompletten Betrieb ab und nicht nur die Prüfdokumentation.
F.12Wie erstellt man ein DGUV-V3-Prüfprotokoll digital?
Du erfasst die Prüfung digital dort, wo du misst: Prüfobjekt und Kunde zuordnen, Werte, Fotos und Prüfdatum mobil am Einsatzort festhalten, den Einsatz an Auftrag und Rechnung hängen und den nächsten Prüftermin einplanen. So entsteht die Prüfdokumentation ohne Abtippen im Büro. Achte darauf, dass die Pflichtangaben nach § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung im Dokument stehen. Das geführte Prüfprotokoll-Modul für Elektrobetriebe ist in Entwicklung.
F.13Kann ich Messprotokolle nach DIN VDE 0100-600 erstellen?
Die heutige Stärke ist die mobile Dokumentation mit Fotos, Checklisten, Aufträgen und Rechnung. Ein geführtes Messprotokoll mit den Prüfschritten der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 gehört zum Elektro-Ausbau und ist in Entwicklung, nah an echten Elektrobetrieben und ihrem Messablauf.
F.14Erinnert baumacht an Prüffristen?
Termine und Folgeeinsätze planst du heute schon im Kalender, wiederkehrende Leistungen laufen über Wartungsverträge mit automatischen Folgerechnungen. Eine eigene Prüffristen-Logik am Gerätebestand gehört zum Elektro-Ausbau und ist in Entwicklung.
F.15Importiert baumacht Daten von Messgeräten wie Fluke, Benning oder Gossen?
Ein Geräte-Import steht auf der Roadmap. Heute erfasst du Werte mobil direkt am Einsatzort.
F.16Hat baumacht etwas mit dem E-CHECK zu tun?
Nein. Der E-CHECK ist eine geschützte Marke des Elektrohandwerks und bleibt die Prüfleistung deines Betriebs. baumacht prüft nichts und stellt keine E-CHECK-Formulare bereit. baumacht bildet die Arbeit rundherum ab: Termin, Einsatz, Zeiten, Fotos, Unterschrift und Rechnung.
F.17Gibt es eine App für die Baustelle?
Ja. baumacht ist mobil gebaut und läuft auf Smartphone und Tablet, mit eigener Monteur-App für den Einsatz. Du dokumentierst direkt vor Ort an der Anlage.
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